Lars Heinrich
Steuerberater
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70806 Kornwestheim

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Honorar

Mein Honorar bewegt sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).

Mir ist eine transparente und für beide Seiten faire Honorarfindung wichtig.

Die Abrechnung erfolgt vorrangig per Wertgebühr oder Zeitgebühr.
Die Wertgebühren bestimmen sich nach den der Steuerberatergebührenverordnung
beigefügten Tabellen A bis E. Die Ermittlung ist etwas komplizierter. Die Zeitgebühr unterscheidet sich je nach Schwierigkeitsgrad der Leistung. Auf Wunsch wird mit jedem Mandanten eine individuelle Vereinbarung hierzu getroffen.

  • Tätigkeiten mit niedrigem Schwierigkeitsgrad (Niveau einer guten Kraft):
    10 Euro pro angefangene Viertelstunde
    20 % Rabatt für Existenzgründer im ersten Jahr der Gründung
  • Tätigkeiten mit mittlerem Schwierigkeitsgrad (Niveau einer guten Fachkraft):
    20 Euro pro angefangene Viertelstunde
    20 % Rabatt für Existenzgründer im ersten Jahr der Gründung
  • Tätigkeiten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Niveau eines guten Steuerberaters):
    30 Euro pro angefangene Viertelstunde
    20 % Rabatt für Existenzgründer im ersten Jahr der Gründung

Dies kann z. B. heißen, dass die Finanzbuchhaltung (soweit nicht nach Wertgebühr abgerechnet wird) zu 60 % mit der Zeitgebühr für Tätigkeiten mit niedrigem Schwierigkeitsgrad, zu 30 % mit der mittleren Zeitgebühr und lediglich 10 % mit der Zeitgebühr für Steuerberater abgerechnet wird. Hierdurch ist eine faire Honorarfindung gewährleistet, die unabhängig von dem Ausbildungsgrad der ausführenden Person ist.

Lars Heinrich